Garantiebestimmungen


bezogen auf die Dauer des für die jeweiligen Produkte angegebenen Zeitraumes.


Mit dieser Garantie wird ALLPAX sicherstellen, dass ALLPAX-Produkte bei normalem Gebrauch auch während des jeweiligen erweiterten Garantiezeitraumes frei von Material- und Verarbeitungsfehlern sind, die die Funktionsfähigkeit der Produkte  beeinträchtigen oder beseitigen. Sollte Ihr ALLPAX-Produkt innerhalb der für die jeweilige Produktgruppe festgelegten Garantiezeit Grund zur Beanstandung geben, die auf Fabrikationsfehlern beruhen, wird dieses innerhalb der 12-monatigen Vollgarantie kostenlos, nach unserem Ermessen durch Instandsetzung, Austausch defekter Teile oder Umtausch in ein gleichwertiges, neues oder instand gesetztes Erzeugnis behoben. Ausgeschlossen davon sind Produkte, die fest eingebaut, oder umbaut sind, bzw. technisch verändert wurden. Weitergehende Ansprüche im Zusammenhang mit dieser Garantie, gleich welcher Art und aus welchem Rechtsgrund, sind ausgeschlossen. Weiterhin behält ALLPAX sich das Recht vor, eine geminderte Rückerstattung des Kaufpreises anzubieten, wenn sowohl die Reparatur als auch ein Austausch nicht möglich ist. Die sich an die gesetzliche Gewährleistung anschließende Materialgarantie umfasst ausschließlich die Lieferung entsprechender Ersatzteile zum Selbsteinbau.

Die Garantieabwicklung für Endverbraucher erfolgt grundsätzlich über ALLPAX, oder bei dem das ALLPAX-Produkt ursprünglich erworben worden ist.


Garantielaufzeit:


Die Garantielaufzeit richtet sich nach der jeweils gültigen Garantiezusage und der Lebensdauer eines Produktes und beginnt mit dem Datum des Kaufs des Neuprodukts bei ALLPAX.  Die Garantie ist nur gültig bei Vorlage der Originalrechnung oder der Kaufquittung.

Die Garantie ist nicht übertragbar, sondern wird dem ursprünglichen Verbraucher, der das ALLPAX-Produkt gekauft hat, solange gewährt, wie sich das Produkt in seinem Eigentum befindet.


Bedingungen, Einschränkungen:


Elektrogeräte – sofern sie keinen Stecker haben –, gasbetriebene Geräte, Kühltechnik und Kühlgeräte dürfen zur Wahrung der gesetzlichen Vorschriften und der Garantie ausschließlich von zugelassenen Fachleuten angeschlossen werden.

Die für das jeweilige Produkt vorgesehene Garantie wird von ALLPAX unter folgenden Bedingungen und Einschränkungen übernommen: Bei einem gewerblichen, bzw. industriellen Einsatz wird von einem Ein-Schicht-Betrieb ausgegangen, bei mehrschichtigem Einsatz vermindert sich die Garantielaufzeit entsprechend. ALLPAX übernimmt keine Haftung für Schäden an Geräten oder Gegenständen, die entweder die Beschädigung am ALLPAX-Produkt ausgelöst haben, oder die als Folge von Defekten eines ALLPAX-Produktes verursacht wurden, auch wenn die Möglichkeit einer Gefährdung bekannt war.

Die Garantiezusage ist auf den Wert des Produktes beschränkt. ALLPAX Schadenersatzpflicht aus vorliegender Garantie ist ebenfalls - gleichgültig, auf welcher Ursache sie beruht - auf den ursprünglichen Rechnungsbetrag begrenzt.

Garantieansprüche entfallen bei technischen Veränderungen des Produktes, die nicht durch uns veranlasst wurden, Produktbeschädigungen oder -verluste durch unsachgemäße Installation oder Nutzung - wozu auch die Verwendung von Fremdzubehör zählen kann - oder wenn es auf Nachlässigkeit zurückzuführen ist. Die Garantie deckt keine Schäden, die durch Unfall, Missbrauch, Änderung, extreme Temperatureinwirkungen, Feuer, Wasser, Feuchtigkeit, Staub, Strom- oder Blitzschlag, als "höhere Gewalt" definierte Naturereignisse, normale Abnutzung oder Transportschäden verursacht wurden.

Über die in dieser Garantieerklärung ausdrücklich aufgeführten Ansprüche hinaus übernimmt ALLPAX keine weiteren Garantien - weder ausdrücklich noch stillschweigend, sofern sie nicht durch das Produkthaftungsrecht abgedeckt werden. Diese Einschränkungen finden keine Anwendung, soweit sie durch Gesetz oder Rechtsprechung für unzulässig befunden werden.


Nationale Verbraucher- und Gewährleistungsrechte:


Die in den vorhergehenden Abschnitten dargelegte Garantiezusage berührt das jeweilige nationale Verbraucherrecht (einschließlich des Produkthaftungsgesetzes) nicht. Die gesetzlichen Gewährleistungsrechte gegenüber dem Verkäufer werden von dieser Garantie nicht berührt. Vielmehr begründet diese Garantie zusätzliche, selbstständige Ansprüche gegenüber ALLPAX.


Ersatzteilgarantie: (gilt nur für Geräte-Lieferungen an gewerbliche Anwender)


Die Garantie erlischt bei Nichteinhaltung. Es besteht kein Garantieanspruch auf folgende Materialien: Verschleißteile wie z.B. Thermoelemente, Dichtungen, Glas, Keramik, Schamott Die Rechnung des Technikers innerhalb der Garantiezeit aufbewahren. Bei Übernahme der Handwerkerkosten erfolgt die Beauftragung innerhalb der Garantiezeit durch ALLPAX GmbH & Co. KG in Abstimmung mit dem Gerätebetreiber.



EIN JAHR Vollgarantie:

plus 5% Zuschlag auf die Netto-Kaufsumme zzgl. ges. MwSt. In diesem Zeitraum werden die Technikerkosten zu 100% übernommen, sowie die Ersatzteile kostenfrei geliefert. Bedingungen wie bei Ersatzteilgarantie: Erstmalige Inbetriebe erfolgte durch einen entsprechenden Fachbetrieb.


ZWEI JAHRE Vollgarantie:

plus 10% Zuschlag auf die Netto-Kaufsumme zzgl. ges. Mwst In diesem Zeitraum werden die Technikerkosten zu 100% übernommen, sowie die Ersatzteile kostenfrei geliefert. Bedingungen wie bei Ersatzteilgarantie: Erstmalige Inbetriebe erfolgte durch einen entsprechenden Fachbetrieb.