Elektro- und Elektronikgeräte – Informationen für private Haushalte
1. Getrennte Erfassung von Altgeräten
Elektro- und Elektronikgeräte, die zu Abfall geworden sind, werden als Altgeräte bezeichnet.
Besitzer
von Altgeräten haben diese einer vom unsortierten Siedlungsabfall getrennten Erfassung
zuzuführen.
Altgeräte gehören insbesondere nicht in den Hausmüll, sondern in spezielle Sammel- und
Rückgabesysteme.
2. Batterien und Akkus
Besitzer von Altgeräten haben Altbatterien und Altakkumulatoren, die nicht vom Altgerät
umschlossen sind, im Regelfall vor der Abgabe an einer Erfassungsstelle von diesem zu trennen.
Dies
gilt nicht, soweit die Altgeräte bei öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern abgegeben und
dort
zum Zwecke der Vorbereitung zur Wiederverwendung von anderen Altgeräten separiert werden.
3. Möglichkeiten der Rückgabe von Altgeräten
Besitzer von Altgeräten aus privaten Haushalten können diese bei den Sammelstellen der
öffentlichrechtlichen Entsorgungsträger oder bei den von Herstellern oder Vertreibern im Sinne
des ElektroG
eingerichteten Rücknahmestellen abgeben. Ein Onlineverzeichnis der Sammel- und
Rücknahmestellen finden Sie hier:
https://www.ear-system.de/ear-verzeichnis/...
4. Datenschutz-Hinweis
Altgeräte enthalten häufig sensible personenbezogene Daten. Dies gilt insbesondere für Geräte
der
Informations- und Telekommunikationstechnik wie Computer und Smartphones. Bitte beachten Sie in
Ihrem eigenen Interesse, dass für die Löschung der Daten auf den zu entsorgenden Altgeräten
jeder
Endnutzer selbst verantwortlich ist.
5. Bedeutung des Symbols „durchgestrichene Mülltonne“
Das auf den Elektro- und Elektronikgeräten regelmäßig abgebildeten Symbol einer
durchgestrichenen Mülltonne weist darauf hin, dass das jeweilige Gerät am Ende seiner Lebensdauer getrennt vom unsortierten
Siedlungsabfall zu erfassen ist.
6. Weitere Informationen
Wir sind Mitglied des Rücknahmesystems „take-e-back“. Weitere Informationen finden Sie unter
www.take-e-back.de.